SaaS-Nutzungslizenzvertrag — FastNodal
Master Subscription Agreement der Plattform FastNodal — Version 1.0 vom 12. August 2026. Dokument zu Informationszwecken veröffentlicht; der verbindliche Text ist der zwischen den Parteien unterzeichnete und dem Angebot beigefügte. Integraler Bestandteil sind die Anlagen A (Funktionen), B (SLA und Support) und C (Data Processing Agreement).
Parteien
Anbieter: GREAT START LTD, Company No. 16375180, 71-75 Shelton Street, Covent Garden, London WC2H 9JQ, Vereinigtes Königreich.
Kunde: die im unterzeichneten Auftrag angegebene juristische Person.
Art. 1 — Definitionen
Plattform: die Software-as-a-Service FastNodal, Omnichannel-Modul, mit den in Anlage A beschriebenen Funktionen. Lizenz: das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an der Plattform. Kundendaten: alle vom Kunden über die Plattform hochgeladenen oder erzeugten Daten (Bestellungen, Katalog, Stammdaten, Bestände). SLA: die Service-Level aus Anlage B.
Art. 2 — Gegenstand
2.1 Der Anbieter gewährt dem Kunden eine Nutzungslizenz an der Plattform im SaaS-Modell, zugänglich über den Browser, für einen Shop/eine Marke und für die internen Nutzer des Kunden, ohne zahlenmäßige Begrenzung.
2.2 Die Plattform ist ein mandantenfähiges Standardprodukt: Es ist keinerlei Anpassung des Codes enthalten. Konfigurationen und Onboarding sind, sofern erworben, durch die professionelle Dienstleistung „FastNodal Launch“ geregelt.
2.3 Für die gesamte Laufzeit inbegriffen sind: Updates, neue Releases des Omnichannel-Moduls, Wartung und Support gemäß Anlage B.
Art. 3 — Laufzeit und Beginn
3.1 Die Lizenz hat die im Auftrag angegebene Laufzeit (monatlich oder mit fester Laufzeit von 12, 24 oder 36 Monaten) und beginnt mit dem schriftlich mitgeteilten Datum der Aktivierung der Produktivumgebung („Aktivierungsdatum“).
3.2 Die Lizenz mit fester Laufzeit verlängert sich nicht stillschweigend: Der Anbieter teilt den Ablauf mindestens 60 Tage im Voraus mit, und die Verlängerung erfordert eine schriftliche Vereinbarung. Die monatliche Variante verlängert sich automatisch, sofern nicht mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt wird.
Art. 4 — Entgelte und Abrechnung
4.1 Das Entgelt ist das im Auftrag angegebene, gemäß der zum Zeitpunkt des Auftrags gültigen öffentlichen Preisliste. Die Lizenzen mit fester Laufzeit (12/24/36 Monate) werden in einer einzigen Vorabzahlung zum Aktivierungsdatum fakturiert; die monatliche Variante wird wiederkehrend fakturiert.
4.2 Zahlung per Banküberweisung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Der Anbieter, ein Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich, stellt gegenüber EU-Geschäftskunden eine Rechnung ohne MwSt. aus; die Steuer wird vom Kunden gemäß den Vorschriften seines eigenen Landes abgeführt.
4.3 Die Nichtzahlung über 30 Tage nach der Mahnung berechtigt nach vorheriger Mitteilung zur Aussetzung des Dienstes bis zum vollständigen Ausgleich.
Art. 5 — Service-Level und Support
5.1 Monatliche Verfügbarkeit der Plattform: 99,5%, ausgenommen die mit 48 Stunden Vorlauf angekündigte planmäßige Wartung (max. 8 Stunden/Monat, in den Nachtstunden).
5.2 Support per E-Mail und Ticket an Werktagen 9:00–18:00 Uhr CET; Bearbeitungsbeginn innerhalb von 8 Werkstunden bei blockierenden Störungen und 24 Stunden bei den übrigen.
5.3 Bei einer Verfügbarkeit unterhalb des SLA über 2 aufeinanderfolgende Monate erhält der Kunde für jeden Monat der Verletzung eine Gutschrift in Höhe von 5% des äquivalenten Monatsentgelts; liegt sie über 3 aufeinanderfolgende Monate unter 95%, kann der Kunde den Vertrag mit anteiliger Rückerstattung des nicht in Anspruch genommenen Entgelts kündigen.
Art. 6 — Kundendaten
6.1 Die Kundendaten bleiben ausschließliches Eigentum des Kunden. Der Anbieter verarbeitet sie als Auftragsverarbeiter gemäß dem DPA (Anlage C), ausschließlich zur Erbringung des Dienstes.
6.2 Export: Der Kunde kann jederzeit eigenständig Bestellungen, Katalog und Stammdaten im CSV-Format exportieren. Bei Beendigung bleibt der Export 30 Tage lang verfügbar; nach Ablauf der Frist werden die Daten mit schriftlicher Bestätigung gelöscht.
6.3 Tägliche Backups mit einer Aufbewahrung von 30 Tagen; Sicherheitsmaßnahmen beschrieben in Anlage C.
Art. 7 — Pflichten und Nutzungsgrenzen
7.1 Der Kunde nutzt die Plattform unter Beachtung des Gesetzes und der Richtlinien der verbundenen Marktplätze und ist verantwortlich für die Richtigkeit der hochgeladenen Daten und die Verwaltung seiner eigenen Marktplatz- und Versanddienstleisterkonten.
7.2 Es ist untersagt, den Zugang weiterzuverkaufen oder zu unterlizenzieren, Reverse Engineering durchzuführen, außer soweit zwingend gestattet, und die Plattform für rechtswidrige Aktivitäten zu nutzen.
Art. 8 — Geistiges Eigentum
Die Plattform, der Code, die Dokumentation und die Marken bleiben ausschließliches Eigentum des Anbieters. Über die Nutzungslizenz hinaus wird dem Kunden kein Recht übertragen.
Art. 9 — Garantien und Haftung
9.1 Der Anbieter gewährleistet die Übereinstimmung der Plattform mit den Funktionen aus Anlage A. Er gewährleistet weder die Eignung für weitergehende Zwecke noch die geschäftlichen Ergebnisse des Kunden.
9.2 Die Gesamthaftung des Anbieters ist auf den vom Kunden in den 12 Monaten vor dem Ereignis gezahlten Betrag begrenzt; indirekte Schäden (entgangener Gewinn, Geschäftswert) sind ausgeschlossen. Die zwingende Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
Art. 10 — Kündigung
10.1 Jede Partei kann den Vertrag bei schwerwiegender Vertragsverletzung kündigen, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Abmahnung behoben wird.
10.2 Im Falle einer Kündigung wegen Vertragsverletzung des Anbieters hat der Kunde Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Entgelts für den nicht in Anspruch genommenen Zeitraum.
Art. 11 — Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln die ausgetauschten technischen und geschäftlichen Informationen für die Dauer des Vertrags und für die folgenden 3 Jahre vertraulich.
Art. 12 — Schlussbestimmungen
12.1 Der Vertrag unterliegt dem Recht von England und Wales; zuständiger Gerichtsstand ist London.
12.2 Etwaige Änderungen bedürfen der Schriftform. Die etwaige Unwirksamkeit einer Klausel berührt nicht den Vertrag.
12.3 Beigefügt und integraler Bestandteil sind: A (Funktionen des Omnichannel-Moduls), B (SLA und Support), C (Data Processing Agreement).
Anlage A — Funktionen des Omnichannel-Moduls
Einheitliche Bestellerfassung aus den verbundenen Kanälen (Shopify, Amazon Seller Central, Zalando, ASOS, Miinto, Spartoo) mit Normalisierung innerhalb von 30 Sekunden und einheitlicher Fulfillment-Warteschlange; Multi-Varianten-PIM (Größe/Farbe).
Echtzeit-Synchronisierung der Bestände auf allen Kanälen mit Overselling-Prävention und Bestandsalarm bei pro SKU konfigurierbarer Schwelle.
Shipping-Hub: Integration von SDA, GLS, BRT; automatische Auswahl des Versanddienstleisters; Etikettenerstellung kompatibel mit Zebra-Thermodruckern; Tracking-Benachrichtigungen an den Endkunden.
Dynamic Pricing pro Kanal mit konfigurierbarer Mindestmarge und Aktions-Alarm; Retourenverwaltung mit Self-Service-Portal und Wiedereinbuchung der Bestände.
P&L-Berichtswesen pro Kanal mit Tages-, Wochen- und Monatsbericht sowie CSV/PDF-Export; Veröffentlichung der Produkte auf allen verbundenen Kanälen mit einem einzigen Upload.
Anlage B — SLA und Support
Verfügbarkeit 99,5% monatlich; nächtliches Wartungsfenster mit 48 Stunden Vorlauf angekündigt; E-Mail- und Ticket-Support 9:00–18:00 Uhr CET an Werktagen; Bearbeitungsbeginn innerhalb von 8 Werkstunden (blockierende Störungen) und 24 Stunden (nicht blockierende); Updates und neue Konnektoren inklusive.
Anlage C — Data Processing Agreement (Zusammenfassung)
Rollen: Kunde Verantwortlicher, Anbieter Auftragsverarbeiter. Kategorien von Daten und betroffenen Personen durch den Dienst definiert; Verarbeitung auf dokumentierte Weisung des Kunden.
Sicherheitsmaßnahmen: Verschlüsselung bei Übertragung und im Ruhezustand, Zugriffskontrolle, Logs. Auftragsverarbeiter mit Pflicht zur vorherigen Benachrichtigung über Änderungen. Unterstützung bei der Ausübung der Rechte der betroffenen Personen.
Meldung von Datenschutzverletzungen ohne ungerechtfertigte Verzögerung; Löschung oder Rückgabe der Daten bei Vertragsende; Audit auf angemessene Anfrage.